Allgemeine Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?

Digitale Barrierefreiheit ist von relevanter Bedeutung, da sie sicherstellt, dass alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder
geistigen Fähigkeiten, uneingeschränkten Zugang zu Informationen und Diensten im Internet haben. Eine barrierefreie Website gewährleistet daher, dass auch Menschen mit Behinderungen problemlos navigieren und Inhalte nutzen können. Dies ist nicht nur eine Frage der Inklusion, sondern jetzt auch gesetzlich vorgeschrieben.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das 2025 in Kraft tritt, stärkt diese Anforderungen und setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind ab dann verpflichtet, ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, um den Zugang für alle zu gewährleisten. Die Verordnung des BFSG 2025 legt fest, welche Anforderungen an barrierefreie Webseiten ab 2025 gelten.
Die digitale Barrierefreiheit wird somit ganz klar zur Pflicht. Verstöße gegen diese Anforderungen können unter anderem rechtliche Konsequenzen haben, da das digitale Barrierefreiheit Gesetz in Deutschland klare Vorgaben macht. Die BFSG-Verordnung verlangt, dass Unternehmen und Organisationen ihre digitalen Plattformen so gestalten, dass sie den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entsprechen. Dies betrifft sowohl die Technik, als auch die Gestaltung und Struktur der Inhalte.
Insgesamt stärkt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die Rechte von Menschen mit Behinderungen und fördert eine inklusive digitale Gesellschaft.

Welche Länder sind betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab 2025 in Kraft tritt, basiert auf dem European Accessibility Act (EAA) und betrifft alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, einschließlich Deutschland und Österreich. Ziel ist es, die digitale Barrierefreiheit europaweit zu stärken und sicherzustellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
In Deutschland wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (auf Englisch: European Accessibility Act Deutschland) durch das BFSG 2025 umgesetzt. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten und den Anforderungen des digitale Barrierefreiheit Gesetzes zu entsprechen. Ähnliche Regelungen gelten auch in Österreich unter dem European Accessibility Act Österreich.
Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, orientiert sie sich in vielen Bereichen an den europäischen Standards. Das Thema digitale Barrierefreiheit gewinnt auch hier zunehmend an Bedeutung, da Unternehmen, die international tätig sind, die Anforderungen des European Accessibility Act Schweiz einhalten müssen, um auch auf dem EU-Markt bestehen zu können.
Insgesamt sind alle EU-Länder von der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) betroffen. Die Einhaltung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit ist für alle Unternehmen, die auf dem europäischen Markt tätig sind, ab 2025 verpflichtend

Erklärung der Abkürzung BFSG

Die Abkürzung BFSG steht für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Dieses Gesetz, das ab 2025 in Kraft tritt, verfolgt das Ziel, den Zugang zu digitalen Inhalten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Es basiert auf der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit und verpflichtet Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen, ihre digitalen Angebote und Websites barrierefrei zu gestalten.
Das BFSG 2025 definiert klare Anforderungen an barrierefreie Websites und digitale Plattformen, die sicherstellen sollen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Zugang zu Informationen und Diensten haben. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites ab 2025 gilt als wesentlicher Schritt zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit, die damit zur Pflicht für alle Anbieter von Online-Diensten wird.
Das BFSG Gesetz wird durch eine spezielle BFSG-Verordnung ergänzt, die die genauen technischen Standards und Kriterien für barrierefreie Webseiten festlegt. Durch die Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird das bestehende Barrierefreiheit Gesetz weiterentwickelt und auf die digitalen Anforderungen der modernen Gesellschaft angepasst.

Erläuterung der englischen Abkürzung EAA

Die Abkürzung EAA steht für den European Accessibility Actund ist auf Deutsch als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bekannt.
Der European Accessibility Act 2025 zielt darauf ab, europaweit einheitliche Standards zur Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen festzulegen. Dieses Gesetz stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen in der gesamten EU gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten haben.
Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen bis 2025 barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft vor allem digitale Angebote, Websites und mobile Anwendungen, die so gestaltet werden müssen, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von ihren Fähigkeiten.

Erklärung der 4 Grundprinzipien

Die vier Grundprinzipien der digitalen Barrierefreiheit – Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit – sind zentrale Kriterien, die sicherstellen, dass eine barrierefreie Website für alle Nutzer zugänglich ist. Diese Prinzipien sind in der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit und im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verankert, das ab 2025 in Deutschland gilt.
  1. Wahrnehmbarkeit: Alle Informationen und Benutzeroberflächenelemente müssen für die Nutzer wahrnehmbar sein. Das bedeutet, dass Inhalte in verschiedenen Formen bereitgestellt werden sollten, z. B. als Text, Bild oder Ton, um Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen Zugang zu ermöglichen. Dies ist ein zentrales Element des Barrierefreiheit Gesetzes und wird im BFSG 2025 besonders betont.

  2. Bedienbarkeit: Nutzer müssen in der Lage sein, eine Website oder Anwendung zu bedienen, unabhängig von ihren motorischen Fähigkeiten. Dies umfasst die einfache Navigation, die Möglichkeit zur Tastatursteuerung und die Vermeidung von Inhalten, die zu Verwirrung führen könnten. Das digitale Barrierefreiheit Gesetz stellt sicher, dass dies für alle Websites gilt.

  3. Verständlichkeit: Die Inhalte und die Bedienung einer Website müssen verständlich sein. Dies bedeutet, dass die Struktur klar, die Sprache einfach und die Navigation intuitiv sein sollten. Dies ist eine wichtige Anforderung, die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites ab 2025 festlegt.

  4. Robustheit: Inhalte müssen robust genug sein, um von verschiedenen Technologien und Browsern, einschließlich Hilfstechnologien wie Screenreadern, korrekt interpretiert zu werden. Die BFSG-Verordnung sieht vor, dass Websites zukunftssicher gestaltet werden und mit unterschiedlichen Endgeräten und Assistenztechnologien kompatibel bleiben.

Informationen zur WCAG-Norm

Die WCAG-Norm (Web Content Accessibility Guidelines) ist ein internationaler Standard, der klare Richtlinien für die Gestaltung barrierefreier Websites vorgibt. Diese Norm spielt eine zentrale Rolle im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das ab 2025 in Kraft tritt. Die WCAG- Norm bildet die Grundlage für das barrierefreie Webseiten Gesetz und definiert die Anforderungen, die eine Website erfüllen muss, um als barrierefrei zu gelten.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites ab 2025 orientiert sich stark an den WCAG- Richtlinien, die auf vier Prinzipien basieren: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Diese Prinzipien stellen sicher, dass digitale Inhalte für alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, zugänglich sind.
Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bedeutet dies, dass die Einhaltung der WCAG-Norm durch das BFSG Gesetz und die entsprechende BFSG Verordnung verpflichtend wird. Die WCAG- Norm teilt sich in drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Für das digitale Barrierefreiheit Gesetz und die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit ist in der Regel das Niveau AA erforderlich.
Eine barrierefreie Website Agentur kann Sie dabei unterstützen, Ihre Website WCAG-konform zu gestalten, sei es durch Neuentwicklung oder durch Anpassung bestehender Seiten. Dies gilt auch für beliebte Plattformen wie WordPress, wo es viele Möglichkeiten gibt, eine barrierefreie Website zu erstellen, die den Anforderungen des BFSG 2025 entspricht.
Da die Einhaltung der WCAG-Norm durch das digitale Barrierefreiheit Gesetz zur Pflicht wird, ist es ratsam, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Website fit für die Zukunft zu machen und die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu erfüllen.

Was bedeuten die Level A-AAA

Die Level A, AA und AAA sind internationale Standards zur Barrierefreiheit, die im Rahmen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definiert sind. Diese Level geben den Grad der Barrierefreiheit einer Website an und sind im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verankert, das ab 2025 gilt.
  1. Level A: Dies ist das Mindestniveau für Barrierefreiheit. Es stellt sicher, dass eine barrierefreie Website grundlegende Anforderungen erfüllt, damit Menschen mit Behinderungen auf wesentliche Inhalte zugreifen können. Websites, die den Level A- Standard erfüllen, entsprechen den grundlegenden Anforderungen des Barrierefreie Webseiten Gesetzes und der BFSG-Verordnung.

  2. Level AA: Dieses Niveau geht über die Mindestanforderungen hinaus und sorgt dafür, dass die Mehrheit der Barrieren für Benutzer mit Behinderungen beseitigt wird. Das BFSG 2025 und die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit streben Level AA als Standard für alle öffentlichen Websites und viele private Angebote an. Es umfasst eine umfassendere Implementierung von digitaler Barrierefreiheit.

  3. Level AAA: Dies ist das höchste Niveau der Barrierefreiheit und stellt sicher, dass eine Website für nahezu alle Benutzergruppen zugänglich ist. Obwohl es im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als wünschenswert angesehen wird, ist Level AAA nicht immer erforderlich, da es sehr spezifische Anforderungen stellt, die nicht in allen Kontexten umsetzbar sind. Dennoch wird angestrebt, so viele Kriterien wie möglich zu erfüllen, um eine maximale Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Das digitale Barrierefreiheit Gesetz macht die Einhaltung dieser Standards für viele Websites zur Pflicht und fördert so eine inklusive digitale Gesellschaft. Ab 2025 sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen durch das BFSG Gesetz verpflichtet, mindestens Level AA zu erreichen.